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Elementarwerk Tab. 34

Tab. XXXIV aus J.B. Basedows Elementarwerk mit den Kupfertafeln Chodowieckis u.a., hrsg. von Theodor Fritzsch. Dritter Band, Leipzig 1909 [Kritische dreibändige Bearbeitung der 1785 erschienenen zweiten Auflage des Elementarwerks]: "Vorstellung einiger öffentlichen [sic] Strafen."
Oben links: "Die Geldstrafe vor Gericht." Oben rechts: "Das ehrliche Gassenlaufen, und die unehrliche Stäupung." Unten links: "Mancherlei Lebensstrafe." Unten rechts: "Mancherlei Gefängnis und Sklaverei." " Die Gerichtsszene oben links zeigt im Mittelpunkt den Angeklagten vor der Schranke, hinter der drei Richter an einem Tisch sitzen, einer zugleich Sekretär, der das Protokoll führt. Im Gericht zahlt der Verurteilte seine Geldstrafe (oder den verlorenen Prozess). Die Figur mit den Akten in der Tasche scheint "sein Sachwalter, Fürsprecher oder Advokat" zu sein. Die anderen Männer sind Kläger und Zeugen.
Bei dem oben rechts dargestellte Gassenlaufen (Spießrutenlaufen) wird der Verurteilte "durch die Spießruten [Hasel- oder Weidenruten] einiger Hundert seiner Kameraden sechsmal oder zwölfmal gejagt. [...] wenn er die traurige Gasse vielmal durchlaufen muß, geht auch das Fleisch bis auf die Knochen herunter." Spießrutenlaufen war eine militärische Leibesstrafe, die wegen schwerer Vergehen durch Kriegs- oder Standgericht über einfache Soldaten verhängt wurde. In Preußen wurde diese Strafe 1806, in Württemberg 1818, in Österreich 1855 und in Russland 1863 abgeschafft.
"Stäupung" ist Auspeitschung am Pranger; sie findet vor einer "großen Menge Zuschauer" statt. "Nach dieser Strafe wird er [der Verurteilte] entweder des Landes verwiesen oder auf einige Jahre oder auf Lebenszeit in unehrliche Gefangenschaft gebracht." Unehrlich bedeutet unehrenhaft, der Gefangene verliert seinen "ehrlichen" Namen und wird mit einem Namen belegt, der seine Schuld anzeigt (Dieb, Mörder). Auch die Enthauptung eines Delinquenten (u.a. wegen Totschlags) ist ein öffentliches Spektakel. Die Darstellung zeigt den Moment kurz vor der Enthauptung auf dem erhöhten Richtplatz; ein Geistlicher und ein Richer stehen dem Sterbenden pflichtgemäß bei. Diebe werden zumeist gehängt und ihre Leichen zur Abschreckung am Galgen gelassen. Ebenso dient der Abschreckung das Rädern von Verbrechern, die sich des Straßenraubs, des Raubmords, des Gatten- und Elternmords schuldig gemacht haben; "sie verlieren ihr Leben durch Stöße mit einem Rade, womit der Scharfrichter erst die stärksten Knochen ihres Leibes zerbricht, ehe sie sterben können. Alsdann werden sie zuweilen noch lebend mit Ketten auf einem Rade befestigt, welches oben auf einen langen Pfahl gesteckt ist", zu Schau gestellt und den Angriffen der Vögel ausgesetzt. Das Rädern wurde noch anfangs des 19. Jahrhunderts in Deutschland praktiziert. Weitere Strafen sind neben Einkerkerung die Verurteilung zur Galeere und zum "Karrensklaven", der, an den Karren gefesselt, unter Aufsicht die "schwersten und die ekelhaftesten Arbeiten" zu verrichten hat. Jede Schilderung der Strafen, die auf den Bildfeldern dargestellt sind, endet mit Basedows Warnung: "Kinder, gewöhnt euch, der Obrigkeit zu gehorchen, denn [...] ihre Strafen sind furchtbar."
Legenden von H. C. Wunder in Bd. 3, S. 27; Beschreibung Bd. 2, S. 113-119 (Siebentes Buch: Elemente der Geschichtskunde): "Von Gerichten und Strafen.

© Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsbibliothek

Detailangaben

Eintragstyp Bilddokumente
ID 23211
Inventar-Nr. Philos 2934 Az
Sachtitel Vorstellung einiger öffentlicher Strafen
Datierung 1909 (Reprint)
Hersteller Daniel Chodowiecki (Zeichnung und Stich)
Beschriftung a) Tab. XXXIV [gedr.] b) Chodowiecki del. u. sculp. 1770 [gedr.]
Beschriftungsort a) Bildrand u.M. b) Bildrand u.r.
Format 20 cm x 25,5 cm (Blatt) 15 cm x 20,5 cm (Bild)

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